§ 126 StGBStrafgesetzbuchStörung des öffentlichen Friedens durch Androhung von StraftatenZitatstelle…des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
§ 126 StGBStrafgesetzbuchStörung des öffentlichen Friedens durch Androhung von StraftatenZitatstelle…Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
§ 127 StGBStrafgesetzbuchBetreiben krimineller Handelsplattformen im InternetZitatstelle…und 6, nach § 232b Absatz 1, 2 und 4 in Verbindung mit § 232a Absatz 5, nach den §§ 233, 233a, 236, 259 und 260, nach § 261 Absatz 1 und 2 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten…Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
§ 138 StGBStrafgesetzbuchNichtanzeige geplanter StraftatenZitatstelle…des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,Nichtanzeige geplanter Straftaten
§ 138 StGBStrafgesetzbuchNichtanzeige geplanter StraftatenZitatstelle…Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,Nichtanzeige geplanter Straftaten
§ 21 ASOG BlnAllgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006IdentitätsfeststellungZitatstelle…mutmaßlich Geschädigte von Straftaten nach den §§ 177, 180, 180a, 181a, 182, 232, 232a, 232b, 233, 233a des Strafgesetzbuches anzutreffen oder untergebracht sind,Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
§ 36 ASOG BlnAllgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006Betreten und Durchsuchung von WohnungenZitatstelle…mutmaßlich Geschädigte von Straftaten nach den §§ 177, 180, 180a, 181a, 182, 232, 232a, 232b, 233, 233a des Strafgesetzbuches anzutreffen oder untergebracht sind.Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
§ 4 OCG NRWGesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land Nordrhein-WestfalenÜbertragbarkeit und Widerruf der KonzessionZitatstelle…232 (Menschenhandel), § 232a Absatz 1 bis 5 (Zwangsprostitution), § 232b (Zwangsarbeit), § 233a des Strafgesetzbuchs (Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land Nordrhein-Westfalen