Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt oder vergiftete oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen vermischte Gegenstände im Sinne der Nummer 2 verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt.
Wasser in gefaßten Quellen, in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern oder
Gegenstände, die zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind,
§ 308 Absatz 2, 4 und 5 gilt entsprechend.
der gemeingefährlichen Vergiftung mit Todesfolge (§ 314 in Verbindung mit § 308 Absatz 4 des Strafgesetzbuches),
Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung…
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
Nach § 27 Absatz 2, 3, 4 Nummer 2 des Chemikaliengesetzes ist strafbar, wer durch eine in § 12 Absatz 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung das Leben oder die…
aus dem Achtundzwanzigsten Abschnitt (Gemeingefährliche Straftaten): §§ 306 bis 306e, 315b bis 316a, 323a, 323c
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.