StGB — InhaltsübersichtBesonderer Teil›Dreißigster Abschnitt Straftaten im AmtGesetzBund§ 338 StGB(weggefallen)Strafgesetzbuch · Besonderer Teil, Dreißigster Abschnitt § 337§ 339 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 337§ 339