Gesetze
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Die Verjährung ruht,
solange nach dem Gesetz die Vollstreckung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann,
solange der Verurteilte im In- oder Ausland auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.
Die Verjährung ruht
Die Verjährung ruht, solange
Die Verjährung ruht, solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Handlung nur deshalb…
Die Vollstreckungsverjährung ruht, a) solange eine Zahlungserleichterung bewilligt ist, b) solange die Zwangsvollstreckung durch eine Entscheidung des…
Ist die Verjährung der Verfolgung oder der Vollstreckung vor dem 1. Januar 1975 unterbrochen worden, so verjährt die Verfolgung oder Vollstreckung, abweichend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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