§ 15 Abs. 1 StiftBTGGenehmigung
Die Genehmigung einer Stiftung wird durch die Stiftungsbehörde erteilt.
§ 80 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Zur Entstehung der Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die…
§ 7 StiftBTGBesteht das Stiftungsgeschäft in einer Verfügung von Todes wegen, so hat das Nachlaßgericht die Genehmigung einzuholen, sofern sie nicht von dem Erben oder dem…
§ 3 SStiftGGesetz Nr. 1168 Saarländisches Stiftungsgesetz (SStiftG) Vom 11. Juli 1984 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004
Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung des bürgerlichen Rechts nach § 80 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt in schriftlicher Form…
§ 16 Abs. 1 StiftBTGVersagung der Genehmigung
Die Genehmigung ist zu versagen: