Eingangsformel SchulversucheVVerordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden
Auf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1976 (BGBl. I S. 989) verordnet die…
§ 14 Abs. 1 StipGGesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Vorschriften zu erlassen über
§ 15 GFGGesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen
Für Stipendien, die vor dem 1. Januar 1976 gewährt worden sind, gilt bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes dieses Gesetz in der bis zum 31. Dezember 1975…
Eingangsformel BezeichnungsVVerordnung zur Bezeichnung der landesrechtlichen Vorschriften nach § 59 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz
Auf Grund des § 59 Abs. 3 Satz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 26. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1409) verordnet die Bundesregierung mit…
§ 12 Abs. 1 Nr. 5 GFGGesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen
die Vergabe der Stipendien, insbesondere das Vergabeverfahren und die Feststellung der Förderungsvoraussetzungen,