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Der Prüfung des Gerichts unterliegt das Urteil nur, soweit es angefochten ist.
Das Berufungsgericht hat seiner Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen:
Der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegen nur die gestellten Revisionsanträge und, soweit die Revision auf Mängel des Verfahrens gestützt wird, nur die…
Der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Anträge.
Der Prüfung und Entscheidung des Berufungsgerichts unterliegen nur die Berufungsanträge. Das Urteil des ersten Rechtszuges darf nur insoweit abgeändert werden,…
Der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Anträge. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die geltend gemachten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.