StraBEG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 StraBEGPersönlicher Umfang der AbgeltungswirkungGesetz über die strafbefreiende Erklärung · Zweiter Abschnitt § 8§ 10 Die Abgeltungswirkung nach § 8 erstreckt sich neben dem Steuerschuldner auf alle Gesamtschuldner.