§ 6 StrbauMstrV
Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Straßenbauer-Handwerk.
Als Situationsaufgabe sind eine vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebene Verkehrsfläche und eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herzustellen oder zu vervollständigen. Die ausgeführten Arbeiten sind zu dokumentieren.
Für den Bereich der Verkehrsflächen kommen insbesondere als Bau- und Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere in Betracht.
Pflaster-, Asphalt- und Betondecken sowie Plattenbeläge,
künstliche und natürliche Steine sowie Platten, Bord- und Einfassungssteine,
Absteckungen und Höhenmessungen,
Entwässerungskanäle und -leitungen, Dränung und
Baustellensicherungen,
Bauwerke aus Beton, Stahlbeton und Mauerwerk sowie
Baugrubensicherungen
Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.