§ 18 Abs. 1 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Die nach § 16 Absatz 1 des Gesetzes erforderliche Anzeige soll bei der Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung der Mitglieder der ausländischen…
§ 21 Abs. 1 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Abweichend von § 17 des Gesetzes dürfen Waren in der Truppenverwendung der ausländischen Streitkräfte, der Hauptquartiere oder ihrer Mitglieder durch…
§ 9 Abs. 2 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Die Abgabe von sonstigen Einfuhrwaren an nichtberechtigte Personen, die diese zur Ausübung ihrer Dienstgeschäfte für die ausländischen Streitkräfte oder für die…
§ 22 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Abweichend von § 17 des Gesetzes dürfen Waren in der Truppenverwendung der Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Mitglieder der Hauptquartiere…
§ 23 Abs. 1 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Abweichend von § 17 des Gesetzes dürfen Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere Einfuhrwaren des persönlichen Gebrauchs…