§ 86 Nr. 17 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
dass und auf welche Weise Aufzeichnungen über die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung einschließlich der eingesetzten Ausrüstungen,…
§ 121 Abs. 1 StrlSchVMaßnahmen bei der Anwendung
Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass für Untersuchungen und Behandlungen mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen…
§ 97 Abs. 3 StrlSchVAufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen
Der Strahlenschutzverantwortliche hat außerdem dafür zu sorgen, dass Folgendes bereitgehalten wird:
§ 25 Abs. 1 StrlSchVPflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
Der Inhaber einer bauartzugelassenen Vorrichtung hat folgende Unterlagen bei der Vorrichtung bereitzuhalten: Bei einer Abgabe der bauartzugelassenen Vorrichtung…
§ 89 Nr. 1 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
dass und auf welche Weise Buch zu führen ist über die Erzeugung, die Gewinnung, den Erwerb, den Besitz, den Standort, die Abgabe und den sonstigen Verbleib von…