§ 89 Nr. 8 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
welche Anforderungen an die Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen zu stellen sind,
Art. 87 32013L0059Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass vor der Zulassung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquelle a) für den…
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AtAVVerordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente
für umschlossene Strahlenquellen, mit denen nicht mehr umgegangen wird oder umgegangen werden soll und die an den Lieferanten oder Hersteller von…
Art. 86 Abs. 1 32013L0059Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Vorkehrungen für eine Kontrolle umschlossener Strahlenquellen in Bezug auf ihren Standort, ihre Verwendung und, wenn sie…
Art. 91 Abs. 1 32013L0059Die Mitgliedstaaten verpflichten Unternehmen, die Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen durchführen, die in Anhang XIV aufgeführten…