Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz · Teil 6
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 23 StromGVVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen