Gesetz Nr. 907 zur Änderung und Bereinigung von Straf- und Bußgeldvorschriften sowie zur Anpassung des Rechts des Saarlandes an das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts Vom 11. März 1970
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 53 StrRÄndG SL
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