BGH, 4 StR 525/13Beschluss v. 2015-03-25 · § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG
Strafrechtliche Rehabilitierung wegen der Unterbringung in einem Kinderheim der ehemaligen DDR nach Inhaftierung der Eltern als Opfer politischer Verfolgung
BVerfG, 2 BvR 1985/16Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-12-09 · § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung wegen Freiheitsentziehung und Heimunterbringung eines damals 13-Jährigen in der ehemaligen DDR verletzt dessen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - zudem Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Sachverhaltswürdigung
BVerfG, 2 BvR 2063/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2014-12-18 · § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Rehabilitierung gem § 2 Abs 1 StrRehaG wegen Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR - hier: unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Amtsermittlungspflicht gem § 10 StrRehaG
BVerfG, 2 BvR 429/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2014-12-09 · § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Rehabilitierung gem § 2 Abs 1 StrRehaG wegen Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR - hier: unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Amtsermittlungspflicht gem § 10 StrRehaG
BVerfG, 2 BvR 2782/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2014-09-24 · § 2 Abs 1 S 1 StrRehaG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Begriff des Lebens unter haftähnlichen Bedingungen gem § 2 Abs 2 StrRehaG - Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Auslegung der § 1 Abs 1, § 2 StrRehaG, durch Nichtberücksichtigung von § 7 Abs 2 StrRehaG sowie durch unzureichende richterliche Sachaufklärung (§ 10 Abs 1 StrRehaG) - hier: Verweigerte Rehabilitierung wegen zwangsweiser Heimunterbringung des Betroffenen im Kindesalter in der ehemaligen DDR