§ 59 Abs. 1 StRSaarEGEntrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
Die nach § 42 des Einkommensteuergesetzes (Saar), § 57 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (Saar) in Franken festgesetzten Vorauszahlungen sind,…
§ 83 Abs. 1 StRSaarEGEntrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
Die nach § 22 des saarländischen Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1958 (Amtsblatt des Saarlandes S. 277) in Franken…
§ 45 Abs. 1 StRSaarEGUmrechnung von Jahresbeträgen
Die in den nachstehenden Vorschriften bezeichneten Jahresbeträge sind auf den Zeitraum vom Eingliederungstag bis zum 31. Dezember 1960 umzurechnen, wobei der…
§ 80 Abs. 1 StRSaarEGErhebungszeitraum 1959/60
Befindet sich bei Ablauf der Übergangszeit die Geschäftsleitung eines Unternehmens oder bei einem Wandergewerbebetrieb der Mittelpunkt der gewerblichen…
§ 99 StRSaarEGErhebungszeitraum
Erhebungszeitraum für die Grundsteuer ist im Saarland das Kalenderjahr. In allen Fällen, in denen es auf den Beginn oder das Ende eines Rechnungsjahres ankommt,…