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Die Regelung über den Vollstreckungsplan nach § 15 des Maßregelvollzugsgesetzes vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. S. 402), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 339) geändert worden ist, sowie die Kostenregelung des § 30 des Maßregelvollzugsgesetzes einschließlich der Finanzierungsverordnung MRV vom 27. November 2002 (GV. NRW. S. 608, ber. 2003 S. 177), die zuletzt durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GV. NRW. S. 197) geändert worden ist, gelten bis zum Erlass der Rechtsverordnungen nach § 56 Absatz 5 und § 59 weiter.
Für untergebrachte Personen, die zum 16. Januar 2026 aufgrund des Grades 0 des Maßes der Freiheitsentziehung gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 berechtigt waren, außerhalb der Einrichtung zu wohnen, gilt § 4 Absatz 2 und 2a mit folgenden Maßgaben:
untergebrachte Personen, die bereits sechs Monate oder länger berechtigt waren, außerhalb der Einrichtung zu wohnen, sind berechtigt, bis zu einer weiteren Dauer von 18 Monaten außerhalb der Einrichtung zu wohnen;
bei untergebrachten Personen, die weniger als sechs Monate berechtigt waren, außerhalb der Einrichtung zu wohnen, wird die Dauer dieser Berechtigung vor dem 16. Januar 2026 auf die Befristung nach § 4 Absatz 2 Grad 0 und § 4 Absatz 2a angerechnet.
Die Fristen für die Dauer der Unterbringung und die Überprüfung richten sich nach den Vorschriften, die für die im Urteil angeordnete Unterbringung gelten. Im…
Untergebrachten kann nach Anhörung der Vollstreckungsbehörde zur Vorbereitung der Entlassung Langzeitausgang bis zu sechs Monaten gewährt werden. § 53 Absatz 2…
Maßnahmen gemäß Absatz 1 sind zu befristen und bedürfen der medizinischen Mitwirkung und Überwachung. Der von anderen Personen räumlich getrennt untergebrachten…
Ein freiwilliger Verbleib von Personen in der Einrichtung, deren Unterbringung gemäß § 67d Absatz 6 des Strafgesetzbuches aus Gründen der Verhältnismäßigkeit…
Soweit keine andere Regelung auf Länderebene existiert, gelten die Absätze 2 oder 3.
Dieses Gesetz regelt die Durchführung der als Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordneten Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.