Art 4 SeemGÄndGGesetz zur Änderung und Ergänzung des Seemannsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft.
Art 7 HRFEGGesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Art 10 HBeglG 1991Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung von 1. Januar 1991 in Kraft.