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Das für Verkehr zuständige Ministerium ist für die Ausführung der Aufgaben nach der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist es insbesondere für die Übertragung der Anordnungsbefugnis, für die Anerkennung der Ausbildungsstätte, für die Ausstellung der Ausweise, für die Überprüfung und Aufsicht der Transportbegleitungsunternehmen und der Transportbegleiter, für die Rücknahme und für den Widerruf einer Übertragung zuständig.