Verordnung zur Anerkennung von Studiengängen, Aus- und Weiterbildungsgängen und Sachkundelehrgängen und zur Übertragung von Aufgaben zur Registrierung beruflicher Betreuer Vom 19. März 2023
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
§ 4 StudAnerkkBtRegVAufgÜbV SL
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