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Für die Anerkennung wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt 1 300 Euro für Anerkennungen nach § 8 Absatz 1 Betreuerregistrierungsverordnung und 650 Euro für die Anerkennung einzelner Module nach § 8 Absatz 6 Betreuerregistrierungsverordnung.
Sofern eine Änderung wesentlicher Inhalte der erstmaligen Anerkennung eine erneute umfangreiche Prüfung erforderlich macht, beträgt die Rahmengebühr 260 Euro bis 520 Euro.