§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AVO VVD 2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
fachpraktisches Studium II:
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. i AVO VVD 2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
Vollzugsplanung.
§ 2 Abs. 5 Nr. 2 KOG NRWGesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen
Abschnitt
§ 7 Abs. 5 Nr. 5 APOAA NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen
Nebengesetze,
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e RpflAO NRWVerordnung über die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein-Westfalen
im Kostenrecht, insbesondere in den Verfahren der Kostenfestsetzung und