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Das fachpraktische Studium soll die Studierenden befähigen, die im fachwissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden und am Ende der Ausbildung die Aufgaben des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen selbstständig zu erledigen.
Das fachpraktische Studium umfasst folgende Aufgabengebiete:
fachpraktisches Studium I:
Verwaltung: 105 Tage, insbesondere a) Sicherheit und Ordnung, b) Haushaltsabteilung, c) Abteilung Berufliche Integration und d) Bau- und Liegenschaftsverwaltung sowie
insbesondere aa) Vollzugsplanung, bb) Vollzugs- und Behandlungsmaßnahmen, cc) Vollzugsöffnende Maßnahmen, dd) Disziplinarmaßnahmen und Maßnahmen zur einvernehmlichen Streitbeilegung sowie ee) Bearbeitung besonderer sicherheitsrelevanter Vorkommnisse, b) Personalverwaltung: 52 Tage und c) Geschäftsprüfung: 2 Tage.
Die Studierenden sollen während des fachpraktischen Studiums mit allen Arbeiten befasst werden, die Gegenstand der Ausbildung nach Absatz 2 sind. Sie sollen verschiedene Vollzugsarten und Organisationsstrukturen kennen lernen. Hierbei sind angemessene Anteile im offenen Vollzug und in Anstalten für den Vollzug von Untersuchungshaft vorzusehen. Aktuelle konkrete Fallgestaltungen sowie organisatorische und planerische Fragen sind in geeigneter Weise in die Ausbildung einzubeziehen. Unter Berücksichtigung der Befähigung und des Ausbildungsstands sind den Studierenden Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung zu übertragen. Bei der Wahrnehmung von Aufgaben soll die sachgerechte Vermittlung der Ausbildungsinhalte auch bei hoher Arbeitsdichte stets im Vordergrund stehen.
Das Nähere wird durch die Studienpläne für die fachpraktische Ausbildung bestimmt.
Die Einstellungsbehörde erteilt in der Regel den Regierungsinspektoranwärterinnen oder Regierungsinspektoranwärtern sowie den zur Aufstiegsqualifizierung zugelassenen Aufstiegsbeamtinnen und -beamten nach Abschluss der in § 8 Absatz 2 vorgegebenen Studienabschnitte im Rahmen des Ausbildungsziels Dienstleistungsaufträge.
Vollzugsverwaltung und
im fachpraktischen Studium II für die Aufgabengebiete
Fachpraktische Ausbildung I
Das fachpraktische Studium I umfasst den Ausbildungsgegenstand Verwaltung, insbesondere die Bereiche Haushalt/Rechnungswesen, Wirtschafts-, Arbeits- und…
im Strafprozessrecht und im Strafvollstreckungsrecht sowie
Die fachpraktischen Studienzeiten gliedern sich in das Praktikum I (6 Monate), das Praktikum II (3 Monate) und das Praktikum III (5 Monate).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.