StV/WasAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 StV/WasAusbVAusbildungsdauerVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft · Erster Teil § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre.