§ 15 Abs. 3 StVollzGEntlassungsvorbereitung
Innerhalb von drei Monaten vor der Entlassung kann zu deren Vorbereitung Sonderurlaub bis zu einer Woche gewährt werden. § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 5 und § 14…
§ 19 Abs. 3 SJStVollzGGesetz Nr. 1631 über den Vollzug der Jugendstrafe (Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz - SJStVollzG) Vom 30. Oktober 2007
Zur Vorbereitung der Entlassung können die Gefangenen bis zu sieben Tage Urlaub erhalten. Zum Freigang zugelassene Gefangene können innerhalb von neun Monaten…
§ 42 Abs. 4 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
In einem Zeitraum von sechs Monaten vor der voraussichtlichen Entlassung sind den Gefangenen die zur Vorbereitung der Eingliederung erforderlichen Lockerungen…
§ 42 Abs. 4 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
In einem Zeitraum von sechs Monaten vor der voraussichtlichen Entlassung sollen den Gefangenen die zur Vorbereitung der Eingliederung erforderlichen Lockerungen…
§ 19 Abs. 4 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Zur Vorbereitung der Entlassung soll der Vollzug gelockert werden. In einem Zeitraum von sechs Monaten vor der voraussichtlichen Entlassung sind den Gefangenen…