§ 34 Abs. 3 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
An den Kosten für zahntechnische Leistungen und Zahnersatz können volljährige Gefangene beteiligt werden.
§ 6 Abs. 1 BPolHfVVerordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag
Heilfürsorgeberechtigte haben Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten einer Regelversorgung mit Zahnersatz, einschließlich Zahnkronen und…
§ 5 Abs. 1 FHVOPol NRWVerordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei
Neben den Leistungen nach § 28 Absatz 2 SGB V hat der Polizeivollzugsbeamte Anspruch auf doppelte befundbezogene Festzuschüsse, höchstens jedoch in Höhe der…
§ 141c Abs. 1 Nr. 6 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Zuschüsse zu den Kosten für Zahnersatz und Zahnkronen oder Übernahme der gesamten Kosten,
§ 34 Abs. 4 SJStVollzGGesetz Nr. 1631 über den Vollzug der Jugendstrafe (Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz - SJStVollzG) Vom 30. Oktober 2007
An den Kosten für zahntechnische Leistungen und Zahnersatz können volljährige Gefangene beteiligt werden.