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An jedem Gespannfahrzeug – ausgenommen Kutschwagen, Personenschlitten und fahrbare land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte – müssen auf der linken Seite Vorname, Zuname und Wohnort (Firma und Sitz) des Besitzers in unverwischbarer Schrift deutlich angegeben sein.
auf den Längsseiten Name und Betriebssitz des Unternehmers oder dessen Geschäftszeichen oder Wappen sowie die Fahrzeugnummer,
Fahrzeuge müssen folgende Anschriften tragen: a) Bezeichnung des Eigentümers b) Betriebsnummer c) Zeitpunkt der letzten Untersuchung je am Fahrgestell und…
Fahrzeuge müssen folgende Anschriften tragen:
Fahrzeuge müssen die für Betrieb, Unterhaltung und Arbeitsschutz erforderlichen Anschriften und Zeichen tragen.
An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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