§ 5 Abs. 1 Nr. 2 LKWÜberlStVAusnVVerordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
Luftfederung oder eine als gleichwertig anerkannte Federung nach Anlage XII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, außer auf den Lenkachsen der Kraftfahrzeuge,
Art. 13 31996L0053Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I HÖCHSTZULÄSSIGE GEWICHTE UND ABMESSUNGEN SOWIE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE MERKMALE DER FAHRZEUGE 1.…
§ 36 Abs. 2 StVZOBereifung und Laufflächen
Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.
Anhang I 31999L0062RICHTLINIE 1999/62/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen durch Fahrzeuge
KRAFTFAHRZEUGSTEUER-MINDESTSÄTZE KRAFTFAHRZEUGE Achszahl und zulässiges Gesamtgewicht (in Tonnen) Mindeststeuersatz (in EUR/Jahr) Gleich oder über Unter…
§ 32 Abs. 6 Nr. 18 StVZOAbmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
aerodynamische Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen, die gemäß Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 typgenehmigt sind,