Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 13 31996L0053Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen