StVZustG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 31 StVZustGStraßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) Vom 13. Juni 2001* § 30Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 30