Gesetz Nr. 1489 über die Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Saarland und der Synagogengemeinde Saar - Körperschaft des öffentlichen Rechts Vom 6. Februar 2002
(1)
Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, wird durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.[1]
(2)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 3 SynVtrZustG SL
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