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Die Bezeichnung „staatlich anerkannte Sachverständige“ oder „staatlich anerkannter Sachverständiger“ mit den Zusätzen „für die Prüfung der Standsicherheit“, „für die Prüfung des Brandschutzes“, „für Erd- und Grundbau“ und für „Schall- und Wärmeschutz“ darf nur führen, wer auf Grund dieser Verordnung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt oder diesen Personen gemäß § 4 gleichgestellt ist.
Staatlich anerkannte Sachverständige sind nach Maßgabe der Vorschriften der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) in der jeweils geltenden Fassung berechtigt, in ihren Fachbereichen Bauvorlagen zu erstellen, Nachweise aufzustellen, Prüfungen vorzunehmen und Bescheinigungen auszustellen.
Der statisch-konstruktive Brandschutz ist dem Bereich Standsicherheit zugeordnet.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die nach der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung staatlich anerkannten…
Als staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes können Personen anerkannt werden, die neben den allgemeinen Voraussetzungen des § 3
Staatlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau unterstützen die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit auf dem…
Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger…
Über den Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit entscheidet die Ingenieurkammer-Bau…
Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes dürfen Bescheinigungen bei Fertigstellung nur ausstellen, wenn sie sich stichprobenhaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.