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Über den Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz entscheidet je nach Mitgliedschaft die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der Entscheidung des jeweiligen Anerkennungsausschusses.
Über die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers entscheidet ein Anerkennungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Die Kammern erlassen jeweils inhaltsgleiche Verfahrensordnungen, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
Über die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers entscheidet ein Prüfungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder der…
Über die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers entscheidet ein Prüfungsausschuss der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen in einem…
Auf Antrag erfolgt die Anerkennung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen; sie kann für einen oder…
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bilden Anerkennungsausschüsse.
Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen holt für ihre Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung von einem bei der Bundesingenieurkammer bestehenden…
Die Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde erfolgt für ihre Mitglieder und deren Angestellte durch die jeweils zuständige nordrhein-westfälische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.