Art. 84 Abs. 1 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet die Träger der öffentlichen Aufgaben, soweit nicht bestimmte Aufgaben im öffentlichen Interesse durch Gesetz anderen Stellen…
§ 2 Abs. 1 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Die Gemeinden erfüllen in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für das soziale,…
Art 28 Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch…
§ 1 Abs. 2 SchiedsGGesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
Die Gemeinden erfüllen die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben im eigenen Wirkungskreis.
Art. 82 Abs. 2 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Träger der Selbstverwaltung sind die Gemeinden, die Landkreise und andere Gemeindeverbände. Ihnen ist das Recht gewährleistet, ihre Angelegenheiten im Rahmen…