§ 1 StGBStrafgesetzbuch
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Art 103 Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
§ 2 Abs. 1 StGBStrafgesetzbuch
Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
§ 4 Abs. 1 OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt.
§ 8 StGBStrafgesetzbuch
Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg…