§ 3 SVFAngAusbV 1997
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
der Ausbildungsbetrieb:
Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung,
Unternehmensziele und Organisation,
Personalwesen,
Selbstverwaltung und Aufsicht,
Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung,
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung;
Aufgaben der Sozialversicherung:
Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung,
Versicherte, Mitglieder,
Beiträge für Beschäftigte,
Leistungen;
Informationsverarbeitung und Datenschutz:
Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung,
Informations- und Kommunikationssysteme,
Datenschutz;
Kommunikation und Kooperation:
Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
Umgang mit Konflikten;
Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren;
Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung:
Marketing;
Versicherungsverhältnisse und Beiträge:
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,
freiwillige Versicherung,
Familienversicherung,
Wahlrecht,
Berechnung, Einzug und Überwachung der Beiträge,
Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft;
Leistungen und Verträge:
Anspruchsvoraussetzungen und Umfang der Leistungen,
Zusammenarbeit mit Vertragspartnern;
in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung:
versicherter Personenkreis;
Mitgliedschaft;
Finanzierung;
Leistungen;
in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung:
Versicherungsverhältnisse:
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,
freiwillige Versicherung;
Finanzierung;
Leistungen:
Rehabilitation,
Rentenansprüche,
Rentenhöhe und Rentenzahlung,
Zusatzleistungen und sonstige Leistungen,
Kontenklärung und Rentenauskunft;
in der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung:
Marketing;
Versicherungsverhältnisse:
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,
freiwillige Versicherung,
Familienversicherung;
Finanzierung;
Leistungen:
Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung,
Leistungen in der Rentenversicherung;
in der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung:
Versicherungsverhältnisse;
Mitgliedschaft;
Finanzierung;
Leistungen:
Leistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung,
Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte,
Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.