§ 105 SVGAnpassung der Versorgungsbezüge
Auf die Versorgungsbezüge der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit und ihrer Hinterbliebenen sind die §§ 70 und…
§ 59 Abs. 1 SVGHinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Auf die Hinterbliebenen von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand sind die §§ 16 bis 25, 27, 28, 31 Absatz…
§ 127 Abs. 2 Nr. 5 SVGÜbergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
eine Ausgleichszahlung nach § 90 steht im Fall des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung nach § 58 nicht zu.
§ 31 Abs. 2 Nr. 2 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Versorgungsbezüge nach Teil 2 Abschnitt 2 des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach § 58…
§ 2 Abs. 1 SVGRegelung auf Grund Gesetzes
Die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten sowie ihrer Hinterbliebenen wird nur auf Grund eines Gesetzes gewährt.