§ 113 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenAnwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und VersorgungsempfängerZitatstelle…66, 71 Absatz 1 Satz 7, Absatz 2 bis 7, die §§ 73 bis 77, 79 Absatz 2, die §§ 80 bis 82, 105, 120 Absatz 3, 4 und 9 sowie § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 2 und…Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 113 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenAnwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und VersorgungsempfängerZitatstelle…3 ist ab dem Inkrafttreten der achten auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassung nach § 105 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes nicht mehr anzuwenden.…Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 114 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenAnwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und VersorgungsempfängerZitatstelle…2 ist ab dem Inkrafttreten der achten auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassung nach § 105 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes nicht mehr anzuwenden.…Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 120 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenÜbergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des DienstrechtsneuordnungsgesetzesZitatstelle…Versorgungsfällen, die vor dem Inkrafttreten der achten auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassung nach § 105 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes eingetreten sind, wird…Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 124 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenVersorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des DienstrechtsneuordnungsgesetzesZitatstelle…Überleitungsbetrag ist bei allgemeinen Erhöhungen oder Verminderungen der Versorgungsbezüge nach § 105 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzupassen.…Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 26 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenArten der DienstzeitversorgungZitatstelleEinmalzahlungen nach § 105.Arten der Dienstzeitversorgung
§ 58 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenVersorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leistenZitatstelle…Dienstunfähigkeit infolge des Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt worden wäre. § 29 Absatz 1 und § 105 gelten entsprechend. Hat die oder der Verstorbene am Todestag keinen Anspruch auf Besoldung,…Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten