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Der Vorstand hat die geprüfte Jahresrechnung zusammen mit dem Prüfbericht und einer Stellungnahme zu den Feststellungen des Prüfberichts der Vertreterversammlung zur Entlastung vorzulegen. Soweit im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein Verwaltungsrat besteht, tritt dieser an die Stelle der Vertreterversammlung.
Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher legt die Jahresrechnung und den Prüfbericht der Prüfstelle der Verbandsversammlung oder dem Verbandsausschuß…
Die Versicherungsträger schließen für jedes Kalenderjahr zur Rechnungslegung die Rechnungsbücher ab und stellen auf der Grundlage der Rechnungslegung eine…
die Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichts und der Haushalts- oder Jahresrechnung,
Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss fest; zugleich entscheidet er über die Entlastung des Leiters der Versorgungskassen. Von der öffentlichen…
Der Verwaltungsrat beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Billigung des Lageberichts und die Entlastung des Vorstandes. Die Entlastung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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