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Die anzubietenden Behandlungsmaßnahmen haben dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entsprechen. Soweit standardisierte Angebote nicht ausreichen oder keinen Erfolg versprechen, sind individuell zugeschnittene Behandlungsangebote zu unterbreiten.
Bei der Behandlung wirken Bedienstete verschiedener Fachrichtungen in enger Abstimmung zusammen. Externe Fachkräfte sind einzubeziehen, soweit dies erforderlich ist.
Den Untergebrachten sollen Bedienstete der Einrichtung als feste Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Den Untergebrachten sind geeignete Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen anzubieten.
Kann eine sachgemäße medizinische Behandlung nach Feststellung der für die Einrichtung bestellten Ärztin beziehungsweise des für die Einrichtung bestellten…
Die Untergebrachten erhalten eine angemessene Behandlung im Sinne des § 2 Nummer 1 des Therapieunterbringungsgesetzes ihrer jeweiligen psychischen Störung.…
Die Behandlung bedarf vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 4 und 5 der Einwilligung der Betroffenen.
Den Untergebrachten sind sozialtherapeutische Maßnahmen anzubieten, wenn dies aus Gründen der Behandlung angezeigt ist. Diese Maßnahmen sollen in der…
1Die untergebrachte Person hat Anspruch auf die erforderliche Behandlung ihrer psychischen Erkrankung. 2Ihren Wünschen soll im Rahmen der Behandlung soweit wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.