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Die Untergebrachten sollen am Tag ihrer Entlassung möglichst frühzeitig, jedenfalls noch am Vormittag entlassen werden. Bei Bedarf soll der Transport zur Unterkunft sichergestellt werden. Die Entlassung erfolgt in diesem Fall am Ort der Unterkunft.
Der Entlassungszeitpunkt kann bis zu fünf Tage vorverlegt werden, wenn die Untergebrachten zu ihrer Eingliederung hierauf angewiesen sind.
Bedürftige Untergebrachte erhalten bei ihrer Entlassung einen Reisekostenzuschuss sowie eine Überbrückungsbeihilfe und erforderlichenfalls ausreichende Kleidung. Bei der Bemessung der Überbrückungsbeihilfe ist der Zeitraum zu berücksichtigen, den Untergebrachte benötigen, um vorrangige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Entlassungszeitpunkt kann bis zu zwei Tage vorverlegt werden, wenn dringende Gründe dafür vorliegen, dass Gefangene zu ihrer Eingliederung hierauf…
Der Entlassungszeitpunkt kann bis zu zwei Tage vorverlegt werden, wenn dringende Gründe dafür vorliegen, dass Gefangene zu ihrer Eingliederung hierauf…
Im Rahmen der Vorbereitung der Entlassung wird rechtzeitig darauf hingewirkt, dass die Untergebrachten nach ihrer Entlassung insbesondere über eine geeignete…
Bedürftige Untersuchungsgefangene erhalten bei ihrer Entlassung einen Reisekostenzuschuss sowie eine Überbrückungsbeihilfe und bei Bedarf für die Entlassung…
Der Entlassungszeitpunkt kann bis zu zwei Tage vorverlegt werden, wenn die Gefangenen zu ihrer Eingliederung hierauf dringend angewiesen sind.
Das Überbrückungsgeld wird den Untergebrachten bei der Entlassung zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung kann es ganz oder teilweise dem ambulanten Sozialen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.