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Im Rahmen der Vorbereitung der Entlassung wird rechtzeitig darauf hingewirkt, dass die Untergebrachten nach ihrer Entlassung insbesondere über eine geeignete Unterkunft und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen sowie bei Bedarf in therapeutische oder andere nachsorgende Maßnahmen vermittelt werden. Die Zusammenarbeit nach § 5 Absatz 1 ist auf die Perspektiven der Untergebrachten nach der Entlassung auszurichten.
Die für die Vermittlung in Hilfs- und Bildungsangebote Dritter nach der Entlassung erforderlichen Strukturen und Netzwerke sind einzurichten und…
Die Untergebrachten sollen am Tag ihrer Entlassung möglichst frühzeitig, jedenfalls noch am Vormittag entlassen werden. Bei Bedarf soll der Transport zur…
Die für die Vermittlung in Hilfsangebote Dritter nach der Entlassung erforderlichen Strukturen und Netzwerke sind einzurichten und fortzuentwickeln (§ 5 Absatz…
Den Untergebrachten kann insbesondere zur Entlassungsvorbereitung gestattet werden, einem freien Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Einrichtung nachzugehen.…
Die Anstalt arbeitet frühzeitig mit außervollzuglichen Einrichtungen, Organisationen sowie Personen und Vereinen zusammen, um zu erreichen, dass die Gefangenen…
Zur Vorbereitung der Entlassung sind die Gefangenen bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Angelegenheiten zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.