Gesetze
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Die Untergebrachten sind bei der Aufnahme über ihre Rechte und Pflichten zu unterrichten. Mit den Untergebrachten ist unverzüglich ein Zugangsgespräch zu führen, in dem sie auch über die Ausgestaltung der Unterbringung informiert werden. Ihnen sind die Hausordnung sowie ein Exemplar dieses Gesetzes zugänglich zu machen.
Die Untergebrachten sind nach der Aufnahme alsbald ärztlich zu untersuchen.
Bei der Aufnahme, der ärztlichen Untersuchung und dem Zugangsgespräch dürfen andere Untergebrachte nicht zugegen sein.
Mit neu aufgenommenen Gefangenen ist möglichst am Tag der Aufnahme ein Zugangsgespräch zu führen, in dem sie über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet werden…
Bei der Aufnahme und der Untersuchung dürfen andere untergebrachte Personen nicht anwesend sein.
Mit neu aufgenommenen Gefangenen ist möglichst am Tag der Aufnahme ein Zugangsgespräch zu führen, in dem in einer ihnen verständlichen Sprache ihre aktuelle…
Nach der Aufnahme sind die Betroffenen sofort ärztlich zu untersuchen. Es ist sicherzustellen, dass die Erforderlichkeit der weiteren Unterbringung…
Untergebrachte sind nach ihrer Aufnahme unverzüglich möglichst mithilfe von Merkblättern in einer für sie verständlichen Sprache oder bei Bedarf auf andere…
Die untergebrachte Person ist unverzüglich nach der Aufnahme, spätestens am nächsten Werktag, fachärztlich zu untersuchen. Der Zweck der Untersuchung und ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.