Art. 12 Abs. 4 32024R3011VERORDNUNG (EU) 2024/3011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen
Liegt der in Absatz 2 Buchstabe a genannte Grund vor und ist eine Behörde des ersuchten Staates für die Aufhebung des Vorrechts oder der Immunität zuständig, so…
§ 38 Abs. 2 GastStGGaststaatgesetz
Im Falle der Beendigung der Gewährung von Vorrechten, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen werden die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens…
§ 25 Abs. 2 GastStGGaststaatgesetz
Die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen werden den Sachverständigen im Auftrag im Interesse der internationalen Organisation und nicht zu…
Art. 12 Abs. 5 32023R1543VERORDNUNG (EU) 2023/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren
Hat eine Behörde des Vollstreckungsstaats die Befugnis für die Aufhebung der Immunität oder des Vorrechts im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe a des vorliegenden…
§ 23 Abs. 3 GastStGGaststaatgesetz
Die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen genießen die Bediensteten der internationalen Organisation im Interesse der internationalen…