§ 22 Abs. 2 SysStabVKosten der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen
Auf Betreiber von geschlossenen Verteilernetzen ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
§ 21 Abs. 1 SysStabVAnteilige Kostenübernahme
Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, den Betreibern von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 75 Prozent der durch die Verpflichtung zur Nachrüstung…
§ 11 Abs. 2 Nr. 5 ARegVVerordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
der Nachrüstung von Wechselrichtern nach § 10 Absatz 1 der Systemstabilitätsverordnung und der Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren…
§ 2 Abs. 1 SysStabVSachlicher Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
§ 15 Abs. 1 Nr. 3 SysStabVAusnahmefälle
bei Anlagen, die am Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen sind, die Anforderung des Leitfadens des Verbandes der Netzbetreiber e. V. EEG-Erzeugungsanlagen…