Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 6 TÄ/VetÄVersStVtr SL
Art. 6 TÄ/VetÄVersStVtr SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen