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Die Artikel 6 bis 8 des in Artikel 4 genannten Staatsvertrages gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass
an die Stelle des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz das Land Rheinland-Pfalz tritt und
zu den Sitzungen des Verwaltungsrats (Landesausschusses) der Bayerischen Ärzteversorgung auch der Präsident der Tierärztekammer des Saarlandes eingeladen wird.