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Dem in Mainz am 19. Juni 1972 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte und Veterinärpraktikanten [1] des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung, gesetzlich vertreten und verwaltet durch die Bayerische Versicherungskammer, wird zugestimmt.