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Der Verband hat die Aufgabe, durch den Ausbau der Prims und des Altbaches zu einer Talsperre und durch den Betrieb dieser Talsperre und der dazugehörenden Anlagen
die Trink- und Brauchwasserversorgung zu sichern,
die Wasserentnahmemöglichkeiten in Niedrigwasserzeiten durch Niedrigwasseraufhöhung zu erweitern und zu sichern,
die Vorflut aus Gründen des Hochwasserschutzes zu regeln.
Der Verband kann Genehmigung der Aufsichtsbehörde weitere Aufgaben im Rahmen und im Zusammenhang mit der Wasserversorgung übernehmen und die hierzu erforderlichen Maßnahmen durchführen. Art und Umfang der erweiterten Aufgaben und der durchzuführenden Maßnahmen sind in der Verbandssatzung [1] zu bestimmen.