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Mitglieder des Verbandes sind:
das Saarland,
der Landkreis St. Wendel.
Dem Verband können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde als weitere Mitglieder die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken beitreten.
Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann ein Verbandsmitglied seinen Austritt aus dem Verband erklären, wenn es durch das Verbandsunternehmen nicht oder nicht mehr begünstigt ist und wenn dadurch die Durchführung des Verbandsunternehmens nicht beeinträchtigt wird. Als Begünstigung im Sinne dieser Bestimmung gilt es auch, wenn ein Verbandsmitglied nicht unmittelbar aus dem Verbandsunternehmen Nutzen zieht, sondern im Verband die Interessen der in seinem Gebiet befindlichen Gebietskörperschaften wahrnimmt und diese durch das Verbandsunternehmen begünstigt sind. § 24 des Wasserverbandsgesetzes ist entsprechend anzuwenden.
Der Austritt ist schriftlich oder elektronisch zu erklären und wird mit Ende des nach Zugehen der Austrittserklärung folgenden Rechnungsjahres wirksam.